AGB 11/2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen Skiabteilung TSV-Oberboihingen. Stand November 2024
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Skiabteilung des TSV-Oberboihingen (kurz „Skiabteilung“, „Veranstalter“). Diese wird vom 1. Vorsitzenden Nico Puhrer vertreten. Die Geschäftsstelle des TSV-Oberboihingen befindet sich in der Neckarstraße 33 in 72644 Oberboihingen.
2. Anmelden und gültig werden der Anmeldung zu Veranstaltungen
Für jede Ausfahrt und jeden Schneesportkurs (kurz „Veranstaltung“) ist eine schriftliche Anmeldung über die Homepage erforderlich. Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande. Die Satzung des TSV-Oberboihingen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Skiabteilung werden Bestandteil des Vertrages. Sie liegen in der Geschäftsstelle aus und werden in der jeweils gültigen Form auf der Homepage www.skiabteilung-oberboihingen.de veröffentlicht. Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
3. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Der Teilnehmer/Kunde hat die Skiabteilung über sein Können (Hilfestellung auf der Homepage der Skiabteilung „Könnerstufen“ oder durch Abklärung mit dem Organisator), seine körperliche Verfassung und relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren und für passende Winter-Ausrüstung zu sorgen. Wir empfehlen die Skiausrüstung (insbesondere die Bindung) vor jeder Saison von einem Fachbetrieb prüfen zu lassen. Die Einteilung in Gruppen erfolgt durch die Skiabteilung, deren Anweisungen zu folgen ist. Das Ignorieren von Anweisungen, insbesondere bei Beeinträchtigung anderer Teilnehmer, berechtigen die Skiabteilung zur sofortigen Vertragsauflösung, ohne Rückerstattungsanspruch.
Jeder Teilnehmer muss die erforderlichen, gültigen Ausweispapiere mitführen. Bei Auslandsreisen gilt: Sollte ein Teilnehmer wegen fehlender oder ungültiger Ausweispapiere an der Grenze zurückgewiesen werden, trägt er die Kosten für die Rückreise sowie eventuell anfallende Ausfallgebühren.
4. Bezahlung
Der Teilnahmebetrag ist mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch zum Anmeldeschluss, fällig. Erfolgt die Überweisung nicht innerhalb von 14 Werktagen nach der Anmeldung auf das Konto der Skiabteilung TSV Oberboihingen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben.
5. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bei der jeweiligen Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor aufgrund von Witterung, Straßenverhältnissen und Schneesituation den Leistungsumfang zu ändern, insbesondere ein anderes als das angegebene Skigebiet zu wählen. Dies bezweckt die Sicherung der Durchführbarkeit und Qualität der Veranstaltung. Der Kunde wird unverzüglich über solche Änderungen vor oder während der Veranstaltung formiert. Weitergehende Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
6. Preisveränderungen
Die ausgeschriebenen Veranstaltungspreise haben bei Erscheinen des Programms Gültigkeit. Fehler bei der Zusammenstellung der Veranstaltungskosten können nachträglich berichtigt werden, ebenso geänderte oder erhöhte Kosten, die der Skiabteilung Oberboihingen von Dritten im Zusammenhang mit der angebotenen Reise / Kurses in Rechnung gestellt werden. Der Kunde wird unverzüglich über solche Änderungen informiert.
7a. Rücktritt durch den Teilnehmer/Kunden
Ein Rücktritt ist jederzeit vor Veranstaltungsbeginn beim Organisator möglich. Der Rücktritt bedarf zur Gültigkeit der Schriftform. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
Bei Rücktritt bis zum Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- Euro erhoben. Nach dem Anmeldeschluss werden zusätzlich die bereits entstandenen Kosten, die der Skiabteilung durch die Anmeldung und das nicht Antreten entstanden sind, in Rechnung gestellt. Sollte die Veranstaltung von der Skiabteilung abgesagt werden, erfolgt eine volle Rückerstattung der Einzahlung. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Für Skikurse: Stornierungen bzw. Rücktritt ist rechtzeitig vor Kursbeginn beim Organisator möglich. Der Rücktritt bedarf zur Gültigkeit der Schriftform. Wir berechnen hierfür grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10.- Euro je gebuchtem Kurstag.
7b. Rücktritt durch die Skiabteilung TSV Oberboihingen
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten:
1. wenn der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält
2. wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (insbesondere geschlossene Skigebiete, Streik, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen, Pandemie) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird
3. Mindestteilnehmerzahl: Kann, wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist zur unverzüglichen Information des Teilnehmers verpflichtet. Kann eine Veranstaltung nicht stattfinden, wird der bereits bezahlte Betrag auf das von ihm angegebene Konto zurück überwiesen. Dies kann nur erfolgen, wenn die Anmeldekarte vollständig ausgefüllt wurde. Dies obliegt ausschließlich dem angemeldeten Vertragspartner bzw. dessen gesetzlichen Vertreter. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
8. Haftung
Die Skiabteilung TSV-Oberboihingen haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Verlust und Beschädigung der Schneesportgeräte kann grundsätzlich nicht gehaftet werden.
9. Versicherungen
Je nach Art und Umfang der Veranstaltung ist der Abschluss einer Unfall-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung empfehlenswert. Grundsätzlich ist jeder Teilnehmer verpflichtet, bei Antritt der Veranstaltung in Besitz einer ausreichenden privaten Haftpflichtversicherung zu sein. Die Skiabteilung TSV-Oberboihingen übernimmt gegenüber Teilnehmer oder Dritten grundsätzlich keine Haftung. Alle Mitglieder des TSV-Oberboihingen sind im Rahmen der bestehenden Verträge über den WLSB versichert.
10. Bilder, Interne, Social Media
Die Mitglieder, Ausfahrtsteilnehmer und Kursteilnehmer der Skiabteilung TSV-Oberboihingen erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Vereinsarbeit und der Ausfahrten und Kurse Lichtbilder gemacht und für die Pressearbeit, den Internetauftritt und für Social Media genutzt werden. Die Mitglieder, Ausfahrtsteilnehmer und Kursteilnehmer der Skiabteilung TSV-Oberboihingen bzw. deren gesetzliche Vertreter geben ihre Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Aufnahmen. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem 1. Vorsitzenden schriftlich wie mündlich widerrufen werden.
11. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Skiabteilung TSV-Oberboihingen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.